6 Tipps zum Goldhandel

2. Juni 2022

Gold ist nicht gleich Gold – Einem Goldinvestment wird häufig zugestanden, als besonders sicher zu gelten. Hier muss allerdings unbedingt differenziert werden.

Generell kann man ein Goldinvestment in zwei Kategorien einteilen: physisches Gold und Papiergold. Physisches Gold kann man anfassen und trifft damit im Wesentlichen auf Goldbarren, Goldmünzen und Goldschmuck zu. Losgelöst von etwaigen Risiken wie Raub oder Diebstahl, ist bei dieser Form des Goldinvestments der Sicherheitsaspekt besonders ausgeprägt.

Bei Papiergold müssen Anleger Abstriche machen, da bei diesen Investments Anleger stets ein gewisses Grundvertrauen mitbringen müssen. Vertrauen darauf, dass zum Beispiel Gold tatsächlich physisch hinterlegt oder bei Bedarf auch tatsächlich ausgeliefert wird oder – was noch viel wichtiger ist – der Emittent von Papiergold nicht insolvent wird und dadurch möglicherweise das als Krisenschutz gedachte Investment einen Totalverlust erleidet.

Vor diesem Hintergrund sollte man zum Beispiel von Banken emittierte Gold-Zertifikate, die lediglich die Kursentwicklung des Goldpreises widerspiegeln und im Insolvenzfall wertlos verfallen würden, unbedingt meiden. In der Kategorie Papiergold kann bei einem ausgeprägtem Schutzbedürfnis des Anlegers vor allem ein Wertpapier lobend erwähnen: Xetra-Gold.

Lanciert wurde es im Dezember 2007 von der Deutsche Börse Commodities GmbH, an der sich insgesamt sieben Unternehmen aus dem Finanz- bzw. Edelmetallsektor beteiligt haben. Ein Wertpapier wird an der Börse gehandelt und verbrieft den in Euro umgerechneten Wert von einem Gramm Gold. Ein großer Vorteil von Xetra-Gold besteht darin, dass das Edelmetall physisch hinterlegt wird und das Recht auf eine (kostenpflichtige) Lieferung der jeweiligen Goldmenge verbrieft. Besonders interessant: Ab einer Haltedauer von mindestens zwölf Monaten können etwaige Kursgewinne steuerfrei vereinnahmt werden, was in einem höchstrichterlichen Urteil im Mai 2015 entschieden wurde.

Gold gilt als höchste Form des Vermögensschutzes

Als höchste Form des Vermögensschutzes gilt in Expertenkreisen stets der Besitz von Goldmünzen bzw. Goldbarren – zumindest, wenn diese professionell und sicher verwahrt werden. Für Anleger ist es aus steuerlichen Gründen (Umsatzsteuer bzw. Einkommensteuer) wichtig, dass das erworbene Gold der Kategorie Kapitalanlagegold zuzurechnen ist. Bei den hierzulande besonders rege gehandelten Barren von Herstellern wie Heraeus, Umicore, Valcambi, Perth Mint, Rand Refinery, usw. ist diese Voraussetzung erfüllt.

Das gleiche gilt natürlich auch für beliebte Goldmünzen wie zum Beispiel „Krügerrand“, „Känguru“, Wiener Philharmoniker“, „American Eagle“, „Maple Leaf“, „Britannia“, „Panda“, u.v.m. Eine komplette Liste aller steuerbefreiter Goldmünzen finden Sie auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums.

Wichtige Tipps zum Goldhandel

Wer physisches Gold kauft, sollte sich über folgende Zusammenhänge bewusst sein:

  • Goldbarren sind bei identischem Feingewicht aufgrund der niedrigeren Produktionskosten etwas günstiger als Goldmünzen zu haben.
  • Mit steigendem Feingewicht sinkt in der Regel die prozentuale Spanne zwischen An- und Verkaufskurs des jeweiligen Goldprodukts. Vereinfacht ausgedrückt heißt das: Je niedriger das Gewicht, desto weniger Gold erhalten Sie für Ihr Geld.

  • Physisches Gold sollte stets sicher gelagert werden, da bei einem Wohnungseinbruch die Hausratversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen den Schaden ersetzt.
  • Gold zur Kapitalanlage (keine Sammlerstücke) ist von der Mehrwertsteuer befreit.
  • Bei einer Haltedauer von mindestens zwölf Monaten dürfen beim Verkauf von Goldmünzen bzw. –barren etwaige Kursgewinne steuerfrei vereinnahmt werden, bei kürzerer Haltezeit fällt der persönliche Steuersatz an.
  • Goldbarren oder Goldmünzen kosten immer mehr als der reine zu Weltmarktpreisen berechnete Materialwert. Schnäppchenpreise oder Discounts sind bei seriösen Anbietern nicht möglich.

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