Steuervorteil Gold | Aurimentum TV
14. Dezember 2020
Steuervorteile von Gold
Gold ist nicht nur eine sichere und zuverlässige Anlageform – im Vergleich mit anderen Investments ist der Goldkauf auch mit relativ wenigen Steuern und Zusatzkosten verbunden.
Wer Gold besitzt oder kauft, muss kaum nennenswerte Mehrkosten zahlen – außer vielleicht die obligatorischen Schließfach- oder Safe-Gebühren, wenn er sein Gold nicht zu Hause aufbewahren will. Darüber hinaus genießt das Edelmetall einige Steuerprivilegien. Schon beim Goldkauf kommt ein steuerlicher Vorteil zum Tragen: Seit 1993 ist Gold, das zur Kapitalanlage verwendet wird, von der Mehrwertsteuer befreit. Dazu zählen neben Barren auch bekannte Münzen wie Maple Leaf, Krügerrand oder die Wiener Philharmoniker.
Auch wer seine Edelmetallbestände veräußern will, hat gute Chancen, vom Fiskus unbehelligt zu bleiben. Denn grundsätzlich sind Wertgewinne bei physischen Edelmetallen nach einem Jahr Haltefrist steuerbefreit, und zwar unabhängig von der Menge. Wer seine Bestände vor der Jahresfrist verkauft, unterliegt der Abgeltungssteuer, allerdings erst ab Erträgen von 600 Euro.
Damit unterscheidet sich Gold stark von anderen Anlageformen – sogar dem von einigen Experten immer wieder hochgelobten Immobilienmarkt. Hier fallen jährlich hohe Grundsteuergebühren an. Beim Kauf einer Immobilie kommt auch noch die Grunderwerbsteuer hinzu.
Andere Anlageformen – wie etwa Kunst, Spirituosen, Modeartikel oder Oldtimer – sind im Gegensatz zu Gold hochspekulativ. Wer in diese Produkte investiert, setzt sein Geld aufs Spiel und muss zudem normale Mehrwertsteuersätze zahlen. Wer dagegen Gold anlegt, handelt solide und gewissenhaft.
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